Es gelten die fünf übergeordneten Grundsätze:
Symtomfrei ins Training
Distanz halten (10 m2 Trainingsfläche pro Person, wenn immer möglich 2 m Abstand)
Einhaltung der Hygieneregeln des BAG
Präsenzlisten (Rückverfolgung von engen Kontakten – Contact Tracing)
Bezeichnung verantwortlicher Person