Am 28.02.2020 hat der Bundesrat Veranstaltungen wo sich gleichzeitig mehr als 1’000 Personen aufhalten bis zum 15.03.2020 verboten. Bei Anässen zwischen 200 – 1’000 muss der Veranstalter mit dem Kanton eine Risikoabwägung vornehmen. Bei Veranstaltungen mit weniger als 200 Personen entscheiden im Kanton Basel-Landschaft die Veranstalter über die Durchführung. Am Freitag, 13.03.2020 wird der Bundesrat über den Zeitraum nach dem 15.03.2020 informieren. Es muss davon ausgegangen werden, dass das Veranstaltungsverbot bis Anfangs April verlängert wird.